BARRIEREFREIHEIT FÜR WEBSEITEN
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Barrierefreiheit für Webseiten – Darum geht’s


Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, dass die Barrierefreiheit für Webseiten umfangreich regelt. Mit großen Auswirkungen auf alle, die eine Webseite betreiben. Die Anforderungen an barrierefreies Design werden umfassend definiert und in den meisten Fällen ohne Übergangsfrist. Webseiten müssen ab diesem Datum die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen, um allen Nutzern, insbesondere Menschen mit Einschränkungen, einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Doch was genau bedeutet das BFSG, wer ist betroffen und wie setzt man die Anforderungen fristgerecht um?

Eine Einordnung: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine Verordnung, die Unternehmen und Organisationen in der Europäischen Union verpflichtet, digitale Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Es ist Teil einer EU-weiten Initiative zur Förderung der Inklusion und Chancengleichheit im digitalen Raum. Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren für Menschen mit Einschränkungen abzubauen und ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Das BFSG ist eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über dieBarrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die auch als European Accessibility Act (EAA) bekannt ist. Diese Richtlinie legt fest, dass öffentliche und private digitale Angebote barrierefrei gestaltet werden müssen. Besonders im digitalen Bereich soll damit der Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen ermöglicht werden.

Welche Webseiten sind betroffen?


Das BFSG richtet sich an alle Organisationen und Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten, die ein breites Publikum ansprechen, darunter vor allem:

  • Online-Shops und E-Commerce-Seiten
  • Banking- und Finanzdienstleister
  • Ticket- und Buchungssysteme
  • Transportanbieter und Reiseplattformen
  • Bildungsanbieter, insbesondere E-Learning-Plattformen


Betroffen sind alle Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum zugänglich machen und damit eine Vielzahl von Nutzern erreichen. Dies betrifft auch KMUs und Start Ups, sofern sie online Dienstleistungen oder Produkte vertreiben. Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten. Aber Achtung: Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen wiederum unter das BFSG. Das BFSG tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Webseitenbetreiber haben bis dahin Zeit, alle notwendigen Änderungen umzusetzen. Da es keine Übergangsfristen gibt, bedeutet es, dass ab dem Stichtag die Konformität überprüft werden kann und nicht-konforme Webseiten empfindliche Sanktionen oder rechtliche Konsequenzen befürchten müssen.

Welche Konformitätsstufen müssen erfüllt werden?


Um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen, müssen Webseiten den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 entsprechen. Die WCAG teilt die Anforderungen in drei Stufen auf:

  • A – Mindeststufe: Erfüllt die grundlegendsten Anforderungen an die Zugänglichkeit.
  • AA – Mittelstufe: Umfasst zusätzliche Anforderungen, die viele gängige Barrieren beseitigen.
  • AAA – Höchste Stufe: Maximiert die Barrierefreiheit, wird jedoch oft als „wünschenswert“ und nicht immer als „zwingend“ angesehen.


Das BFSG fordert in den meisten Fällen die Konformitätsstufe AA als Standard.
Doch woher weiß man nun, welche Anforderungen hinter den Konformitätsstufen stecken? Dazu muss sich zunächst der Aufbau des BFSG angeschaut werden.

Wie wird eine Webseite nach dem BFSG barrierefrei gestaltet?


1. Prinzipien


Die Barrierefreiheit umfasst verschiedene Maßnahmen, um Nutzern mit unterschiedlichsten Bedürfnissen den Zugang zu ermöglichen. Das WCAG 2.2 bildet dafür die Grundlage eines barrierefreien Webdesigns.

Es basiert auf 4 Prinzipien, die sicherstellen, dass Inhalte im digitalen Raum von allen Personen mit Behinderung sowie der verwendeten Assistenzgeräte gleichermaßen ausgelesen, bedient und verstanden werden können.

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

2. Richtlinien


Hinter jedem Prinzip verbergen sich Richtlinien, die regeln, welche Art der Inhaltsaufbereitung für das Prinzip berücksichtigt werden muss. Insgesamt gibt es 13 Richtlinien, die sich unterschiedlich auf die jeweiligen Prinzipien aufteilen.


1. Wahrnehmbarkeit

1.1 Textalternativen
Stelle Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.


1.2 Zeitbasierte Medien
Stelle Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung

1.3 Anpassbar
Erstelle Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

1.4 Unterscheidbar
Machen es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.


2. Bedienbarkeit

2.1 Per Tastatur zugänglich
Sorge dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

2.2 Ausreichend Zeit
Gebe den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

2.3 Anfälle und physische Reaktionen
Gestalte Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

2.4 Navigierbar
Stelle Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

2.5 Eingabemodalitäten
Erleichtere Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.


3. Verständlichkeit

3.1 Lesbar
Mache den Inhalt lesbar und verständlich.

3.2 Vorhersehbar
Sorge dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

3.3 Hilfestellung bei der Eingabe
Helfe den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.


4. Robustheit

4.1 Kompatibel
Maximiere die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.

3. Erfolgskriterien


Zu jeder Richtlinie eines Prinzips, gibt es Erfolgskriterien, die die Erfüllung der barrierefreien Anforderungen regeln. Insgesamt gibt es 78 Erfolgskriterien, die sich ungleichmäßig auf die Richtlinien aufteilen. Wie viele Erfolgskriterien erfüllt werden müssen hängt davon ab, welchen Barrierefreiheitsgrad (Konformitätsstufe A, AA, AAA) der digitale Inhalt haben soll:

  • Für die Konformitätsstufe A muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufe A erfüllen oder eine konforme Alternativvariante zur Verfügung gestellt werden.
  • Für die Konformitätsstufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine AA-konforme Alternative zur Verfügung gestellt werden.
  • Für die Konformitätsstufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen oder es wird eine AAA-konforme Alternative zur Verfügung gestellt werden.


Eine detaillierte Übersicht aller Erfolgskriterien und dessen Inhalt kannst du hier in der Deutschen Übersetzung des WCAG 2.1 nachlesen. Die wichtigsten Maßnahmen findest du hier als Checkliste in der Übersicht zusammengefasst. Aber Achtung – Empfohlen ist eindeutig die vollumfängliche Abarbeitung aller notwendigen Erfolgkriterien der Konformitätsstufe AA.

Checkliste BFSG für Webseiten

  • Alternativtexte (Alt-Tags) für Bilder
  • Kontraste: Die Textfarbe sollte sich deutlich vom Hintergrund abheben
  • Schriftgröße: Die Schriftgröße sollte sich individuell einstellen lassen
  • Tastaturbedienung: Die Seite sollte vollständig per Tastatur navigierbar sein
  • Responsive Design
  • Strukturierte und übersichtliche Inhalte
  • Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte


Assitenzsysteme für den Übergang nutzen



Mittleweile haben viele Dienstleister das Problem erkannt und bieten ergänzende Assistenzsoftware an, die eine handeslübliche Website BFSG-konform „übersetzen“ kann.

Wer sich Assitenzsofware interssiert, kann bei folgenden Anbietern ein WCAG-konformes Assistenzsystem erwerben:

  • EyeAble
  • UserWay
  • DigiAccess
  • Assist Widget
  • WebAssistent


Die Abonnements starten bei ca. 20€ im Monat und ermöglichen es Menschen mit Einschränkungen, Darstellungen wie Schriftröße, Kontraste und Vorlesefunktionen auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

Beispiel Assitenzsoftware


Schritt für Schritt zum Ziel: So wird deine Seite barrierefrei

Das klingt nach viel Aufwand? Die einfache Antwort lautet leider „Ja“. Insbesondere Onlineshops mit vielen unterschiedlichen Produkten, Bildern und aufwendigem Design können diesen Aufwand kaum in kürzester Zeit neben dem Tagesgeschäft stemmen. Deshalb gilt es, unverzüglich zu handeln und der kommenden Abmahnwelle, ähnlich wie im Jahr 2022 zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu entgehen. Wer noch nicht begonnen hat, findet nun eine Übersicht der notwendigen Schritte zur Umsetzung des BFSG.

1. Bestandsaufnahme und Planung

  • Analyse der aktuellen Webseite
  • Definition der Ziele und Anforderungen


2. Technische Grundlage schaffen

  • Technische Prüfung: CMS, Plugins und Themes prüfen
  • Auswahl von Tools wie Axe, WAVE oder Lighthouse


3. Design und Layout optimieren


4. Inhalte optimieren

  • Alternativtexte hinzufügen
  • Untertitel und Transkripte für Multimedia
  • Verständliche Sprache (z.B. languagetool.org)


5. Testing und Qualitätssicherung

  • User-Testing mit Screenreadern und Tastatur
  • Überprüfung der Konformität


6. Launch und kontinuierliche Optimierung

  • Launch der barrierefreien Webseite
  • Feedback und Monitoring

Optimierung für BFSG-konforme Webseite beginnen


Das Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Zukunft und betrifft fast alle Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte online anbieten. Nur frühzeitige Planung und Umsetzung der Anforderungen ermöglicht es, das Barrierefreiheit Stärkungs Gesetz bis Juni 2025 zu erfüllen und der Abmahnwelle entgegenzuwirken.


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